Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von VULKANGEAR B.V.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
1.1 Die folgenden Begriffe haben in diesen Bedingungen die jeweilige Bedeutung:
a) „Vertrag“: diese AGB zusammen mit entsprechenden Angeboten, Auftragsbestätigungen oder expliziten Vereinbarungen mit VULKANGEAR;
b) „VULKANGEAR“: VULKANGEAR B.V., eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister (Nr. 96977019), mit Sitz in De Hanze 3, 6049 HZ Herten, Niederlande;
c) „Kunde“: natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit VULKANGEAR eingeht;
d) „AGB“: diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von VULKANGEAR;
e) „Waren“: Produkte, Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge, Lizenzen und zugehörige Dokumentation, die von VULKANGEAR angeboten und geliefert werden;
f) „Leistungen“: von VULKANGEAR bereitgestellte Dienstleistungen sowie daraus resultierende Produkte, Services und Ergebnisse.
Artikel 2 – Geltungsbereich
2.1 Die AGB gelten für alle Angebote von VULKANGEAR und für sämtliche abgeschlossenen Verträge zwischen VULKANGEAR und dem Kunden sowie deren Ausführung.
2.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, VULKANGEAR stimmt schriftlich ausdrücklich zu.
2.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Kunden.
2.4 VULKANGEAR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Neue Versionen treten nach Mitteilung an den Kunden sofort in Kraft und gelten auch für bereits geschlossene Verträge.
Artikel 3 – Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss
3.1 Angebote von VULKANGEAR sind freibleibend. Eine Bestellung oder Angebotsannahme durch den Kunden ist verbindlich.
3.2 VULKANGEAR ist nur gebunden, wenn es die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat.
3.3 Erkennbar fehlerhafte Angaben in der Auftragsbestätigung müssen vom Kunden innerhalb zweier Tage schriftlich gerügt werden, sonst gelten diese als korrekt.
3.4 Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.
3.5 VULKANGEAR darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen.
3.6 Änderungen am Vertrag unterliegen uneingeschränkt diesen AGB.
Artikel 4 – Daten
4.1 Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aller von ihm oder in seinem Namen an VULKANGEAR übermittelten Daten und Informationen. VULKANGEAR ist nicht verpflichtet, diese Daten zu überprüfen.
4.2 VULKANGEAR ist erst zur (weiteren) Vertragserfüllung verpflichtet, wenn der Kunde alle angeforderten Informationen vollständig bereitgestellt hat.
4.3 Entsteht VULKANGEAR durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Datenübermittlung ein Schaden, so ist dieser vom Kunden vollständig zu ersetzen.
4.4 VULKANGEAR hat das Recht, ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden bereitgestellten Informationen auszuüben, bis alle fälligen Forderungen beglichen sind.
Artikel 5 – Konformität
5.1 Angaben zu Menge, Qualität, Leistung und Eigenschaften der Waren und Dienstleistungen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch nicht bindend. Der Kunde ist verpflichtet, die Übereinstimmung nach Erhalt selbst zu prüfen.
5.2 Kataloge, Broschüren, Preislisten und Website-Inhalte sind unverbindlich.
5.3 Geringfügige Abweichungen (z. B. in Farbe oder Material) berechtigen nicht zu Reklamationen oder Vertragsauflösung.
5.4 Besondere technische Anforderungen müssen bei Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt werden.
5.5 Muster und Modelle dienen nur der Veranschaulichung, sofern nicht ausdrücklich eine Lieferung gemäß diesen vereinbart wurde.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, vom Anbieter bereitgestellte Muster auf Fehler zu prüfen und diese freizugeben oder zu korrigieren.
5.7 Freigegebene Muster sind bindend.
5.8 Der Kunde muss selbst sicherstellen, dass die bestellten Waren gesetzlichen Vorgaben im Bestimmungsland entsprechen.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren nur bestimmungsgemäß und gesetzeskonform zu nutzen.
5.10 VULKANGEAR hält sich an geltende Exportkontrollen der EU, USA, UN und anderer Länder. Eine daraus entstehende Lieferverzögerung oder -verweigerung begründet keine Pflichtverletzung.
5.11 Der Kunde verpflichtet sich, auch bei Weiterverkäufen sämtliche Exportkontrollvorgaben gemäß 5.10 einzuhalten.
Artikel 6 – Preise
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise ab Werk (Incoterms 2020), exkl. MwSt. und staatlicher Abgaben, aber inkl. Verpackung.
6.2 Für nicht ausdrücklich im Vertrag genannte Zusatzleistungen kann VULKANGEAR eine angemessene Vergütung berechnen.
6.3 Preisänderungen aufgrund veränderter Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Steuern, Rohstoffe, Fremdleistungen) bleiben vorbehalten.
6.4 Änderungen von Wechselkursen nach Vertragsschluss können in der Preisgestaltung berücksichtigt werden.
6.5 Werden Waren gemäß Entwurf, Zeichnung oder Anweisung des Kunden hergestellt, kann hierfür ein gesonderter Preis berechnet werden.
Artikel 7 – Beratung
7.1 VULKANGEAR bemüht sich nach besten Kräften, mit seinen Empfehlungen und Informationen (einschließlich Berechnungen und Zeichnungen) das beabsichtigte Ergebnis zu erzielen, übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie. Alle von VULKANGEAR bereitgestellten Informationen sind unverbindlich.
7.2 Die Empfehlungen und Informationen von VULKANGEAR sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dritte können hieraus keinerlei Rechte ableiten.
7.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VULKANGEAR ist es dem Kunden nicht gestattet, Inhalte aus Empfehlungen oder Informationen zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.
Artikel 8 – Lieferfristen und Lieferung
8.1 Die von VULKANGEAR genannten Lieferfristen sind unverbindlich und gelten nicht als strenge Fristen. Eine etwaige Überschreitung berechtigt nicht zu Schadenersatz oder zur Aussetzung von Pflichten durch den Kunden.
8.2 Die Lieferzeit basiert auf den bei Vertragsschluss geltenden Arbeitsbedingungen und der rechtzeitigen Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch Dritte. Verzögerungen durch Änderungen dieser Umstände verlängern die Lieferzeit entsprechend.
8.3 Verzögerungen, die auf Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, verlängern die Lieferzeit ebenfalls.
8.4 Die Lieferung erfolgt ab Werk (Incoterms 2020). Organisiert VULKANGEAR den Transport auf Wunsch des Kunden, geschieht dies auf dessen Risiko und Kosten. Die Gefahr geht in jedem Fall ab Werk über. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Ankunft sofort abzunehmen.
8.5 Holt der Kunde die Ware nicht ab oder nimmt sie nicht rechtzeitig entgegen, darf VULKANGEAR sie auf Risiko und Kosten des Kunden einlagern.
8.6 Die Art der Durchführung der Dienstleistung sowie die Auswahl der ausführenden Personen obliegt VULKANGEAR, wobei Kundenwünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden.
8.7 VULKANGEAR ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 9 – Höhere Gewalt (Force Majeure)
9.1 Im Falle höherer Gewalt ist VULKANGEAR berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Schadensersatz verlangen.
9.2 Als höhere Gewalt gelten unter anderem: extreme Wetterlagen, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Krankheit oder Streik des Personals, Epidemien oder Pandemien samt staatlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Stromausfälle, Cyberangriffe, gesetzliche Einschränkungen, Exportverbote, Produktions- oder Lieferprobleme bei Dritten sowie andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von VULKANGEAR.
9.3 Bei andauernder höherer Gewalt kann VULKANGEAR den betroffenen Vertragsteil schriftlich kündigen. Dauert die Situation länger als sechs (6) Wochen an, kann auch der Kunde kündigen.
9.4 Hat VULKANGEAR bereits teilweise geliefert oder ist zur Teillieferung in der Lage, so kann dieser Teil separat in Rechnung gestellt werden, als handle es sich um ein eigenständiges Geschäft.
Article 10 - Payment
10.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, stellt VULKANGEAR die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum in der auf der Rechnung angegebenen Währung und ausschließlich auf dem ausgewiesenen Zahlungsweg zu begleichen.
10.2 VULKANGEAR ist jederzeit berechtigt, vollständige oder teilweise Vorauszahlungen oder sonstige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
10.3 Teillieferungen dürfen von VULKANGEAR separat in Rechnung gestellt werden.
10.4 Der Kunde verzichtet auf jegliches Zurückbehaltungsrecht und das Recht auf Aufrechnung. VULKANGEAR ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden mit eigenen Verbindlichkeiten aufzurechnen.
10.5 Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde VULKANGEAR ohne Mahnung den gesetzlichen Handelszins ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung.
10.6 Alle Kosten der Zahlungseintreibung gehen zu Lasten des Kunden. Außergerichtliche Inkassokosten betragen mindestens 15 % des fälligen Betrags, mindestens jedoch 200 EUR.
10.7 Der gesamte Rechnungsbetrag wird sofort fällig, wenn:
a) der Kunde in Verzug ist,
b) ein Antrag auf Insolvenz gestellt wird,
c) ein Zahlungsaufschub oder Schuldenregulierungsverfahren gewährt wird,
d) der Kunde liquidiert oder aufgelöst wird (außer im Rahmen einer Umstrukturierung),
e) eine Pfändung erfolgt.
In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, VULKANGEAR unverzüglich zu informieren.
10.8 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Rechnung angerechnet – selbst wenn der Kunde eine andere Verrechnung wünscht.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt
11.1 VULKANGEAR behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen vor.
11.2 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist VULKANGEAR berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden zurückzuholen.
11.3 Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch übereignen und muss sie sorgfältig und deutlich erkennbar als Eigentum von VULKANGEAR lagern.
Artikel 12 – Mängel und Beschwerden
12.1 VULKANGEAR garantiert, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen der Vereinbarung entsprechen und den berechtigten Erwartungen des Kunden genügen. Bei Mängeln entscheidet VULKANGEAR nach eigenem Ermessen über Nachbesserung, Preisnachlass oder Ersatzlieferung.
12.2 Eine Garantie besteht nur, wenn sie in separaten Unterlagen ausdrücklich von VULKANGEAR gewährt wird.
12.3 Keine Garantie besteht bei Mängeln infolge von:
normalem Verschleiß,
unsachgemäßem Gebrauch,
falscher Lagerung oder Wartung,
eigenmächtiger Montage oder Reparatur,
behördlich vorgeschriebenen Materialanforderungen,
Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben,
durch den Kunden beigestellten Materialien,
von Dritten gelieferten Rohstoffen ohne Garantiezusage,
Witterungseinflüssen, Vandalismus oder anderen äußeren Faktoren.
12.4 Jegliche Weiterverarbeitung der Produkte erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
12.5 Geringfügige Abweichungen sind keine Mängel.
12.6 Bei unsachgemäßem Transport, Gebrauch oder Lagerung durch den Kunden verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
12.7 Der Kunde hat die Lieferung sofort zu prüfen. Mengen- oder Transportschäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
12.8 Reklamationen sind innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich (per Einschreiben) einzureichen.
12.9 VULKANGEAR muss Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung erhalten.
12.10 Rücksendungen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung und nach Anweisung von VULKANGEAR erfolgen – auf Risiko und Kosten des Kunden, es sei denn, VULKANGEAR ist nachweislich verantwortlich.
12.11 Beanstandungen einzelner Produkte berechtigen nicht zur Rückgabe der gesamten Lieferung.
12.12 Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen.
12.13 Beschwerden entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
12.14 Nach Feststellung eines Mangels muss der Kunde alles unternehmen, um Folgeschäden zu vermeiden – etwa die Nutzung der Ware sofort einstellen.
Artikel 13 – Haftung und Freistellung
13.1 Über die in Artikel 12.1 genannten Ansprüche hinaus stehen dem Kunden keine weiteren Rechte auf Schadensersatz wegen Mängeln oder in Bezug auf die von VULKANGEAR gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen zu. VULKANGEAR haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden – einschließlich Betriebsunterbrechungen, immaterielle Schäden, entgangene Einnahmen, Imageschäden oder sonstige Folgeschäden – gleich welcher Ursache, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens VULKANGEAR vor.
13.2 Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Handlungen von Mitarbeitern und anderen Personen, die unter der Verantwortung von VULKANGEAR stehen – selbst bei (grober) Fahrlässigkeit oder Vorsatz dieser Personen.
13.3 Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die nach Weiterverarbeitung, Weitergabe oder unsachgemäßem Gebrauch der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen.
13.4 VULKANGEAR haftet nicht für Schäden aufgrund von Exportbeschränkungen oder Embargos, die eine Lieferung unmöglich machen.
13.5 Empfehlungen oder Beratungen durch VULKANGEAR sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Dienstleistung vereinbart. Selbst dann gilt die Haftungsbeschränkung dieses Artikels. Der Kunde stellt VULKANGEAR von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit solchen Empfehlungen frei.
13.6 VULKANGEAR haftet nicht für Fehler oder Mängel in vom Kunden genehmigten Modellen, Mustern oder Beispielen.
13.7 VULKANGEAR haftet nicht für Verletzungen von Patenten, Lizenzen oder sonstigen Schutzrechten Dritter infolge der Nutzung von Informationen, die vom Kunden stammen.
13.8 Der Kunde stellt VULKANGEAR, dessen Mitarbeiter sowie eingesetzte Dritte von allen Ansprüchen Dritter frei – insbesondere auch aus Produkthaftung – im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags.
13.9 Schäden an Produkten infolge beschädigter Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
13.10 Eine mögliche Schadensersatzpflicht von VULKANGEAR ist stets auf den Netto-Rechnungswert der betroffenen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt – oder auf den von der Versicherung tatsächlich ausgezahlten Betrag.
13.11 Ansprüche gegen VULKANGEAR verjähren spätestens zwölf (12) Monate nach Eintritt des Schadenereignisses.
13.12 Der Kunde stellt VULKANGEAR und deren Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen (einschließlich Verwaltungs- oder Strafgeldern) frei, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
Artikel 14 – Stornierung
14.1 Bestellungen können nach Aufgabe nicht mehr storniert werden. Erfolgt dennoch eine (Teil-)Stornierung, hat der Kunde VULKANGEAR sämtliche bis dahin angefallenen Kosten, geleisteten Arbeiten und den entgangenen Gewinn zu erstatten.
Artikel 15 – Geistiges Eigentum
15.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum – z. B. Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse – im Zusammenhang mit Produkten, Verpackungen, Designs oder sonstigen Leistungen liegen ausschließlich bei VULKANGEAR oder deren Lieferanten.
15.2 Der Kunde erhält lediglich ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung der gelieferten Produkte und Leistungen – und nur für eigene Zwecke.
15.3 Der Kunde darf geistige Eigentumsrechte weder verletzen noch Dritten zugänglich machen oder ohne schriftliche Zustimmung reproduzieren oder bearbeiten.
15.4 Soweit notwendig, überträgt der Kunde sämtliche (auch künftigen) geistigen Eigentumsrechte unentgeltlich an VULKANGEAR und erteilt hierfür eine unwiderrufliche Vollmacht zur Eintragung dieser Rechte im Namen von VULKANGEAR.
15.5 Nur VULKANGEAR ist berechtigt, Schutzrechte anmelden oder registrieren zu lassen.
15.6 Bei Streitigkeiten über geistige Eigentumsrechte wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass VULKANGEAR der Inhaber ist.
15.7 Vom Kunden in Auftrag gegebene Entwicklungen oder Produkte dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht kopiert oder nachgebaut werden – auch wenn kein gesetzlicher Schutz besteht.
15.8 Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Bei Verstoß haftet der Kunde für sämtliche daraus resultierenden Schäden und Kosten.
Artikel 16 – Datenschutz
16.1 Bei der Erhebung und (weiteren) Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags hält sich VULKANGEAR an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das niederländische Ausführungsgesetz zur DSGVO sowie – sobald in Kraft – an die ePrivacy-Verordnung und alle zugehörigen Gesetze und Vorschriften.
16.2 Sollte VULKANGEAR als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO gelten, verpflichtet sich der Kunde, auf erste Anforderung eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit VULKANGEAR zu schließen – basierend auf einem von VULKANGEAR zur Verfügung gestellten Muster.
16.3 Der Kunde stellt VULKANGEAR von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich betroffener Personen und Behörden), von Sanktionen (auch finanzieller oder administrativer Art) sowie von Kosten (inkl. Anwaltskosten) frei, die infolge eines Verstoßes des Kunden gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen entstehen.
Artikel 17 – Sonstige Bestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall verpflichten sich VULKANGEAR und der Kunde, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.
Artikel 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Auf alle Verträge zwischen VULKANGEAR und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
18.2 Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von VULKANGEAR.
18.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen VULKANGEAR und dem Kunden ist das zuständige Gericht in Roermond (Gerichtsbezirk Limburg, Niederlande)
Version, Januar 2025